Forschungszulage in der Automobil- & Zulieferindustrie
Der Wandel zu E-Mobilität, Software und automatisiertem Fahren macht die Automobil- und Zulieferindustrie zu einem der forschungsintensivsten Felder überhaupt. Vieles davon ist förderfähig — bei Herstellern wie bei Zulieferern jeder Stufe.
Die Automobilbranche investiert mehr in Forschung und Entwicklung als jede andere Industrie in Deutschland. Der Umbruch — Elektrifizierung, Software, neue Materialien — bedeutet: An vielen Stellen wird echte technische Unsicherheit überwunden. Genau das adressiert die Forschungszulage, und sie steht nicht nur den großen Herstellern offen, sondern ausdrücklich auch Zulieferern bis Tier-2 und Tier-3.
Diese Arbeiten zählen typischerweise
- Elektrische Antriebssysteme — Module, Leistungselektronik, Batterietechnik, Thermomanagement.
- Leichtbau & Werkstoffe — Gewichtsreduktion, neue Materialien und Fügeverfahren unter technischer Unsicherheit.
- Autonomes & assistiertes Fahren — Sensorik, Fusion, Algorithmen für Wahrnehmung und Entscheidung.
- Software & Connectivity — Steuergeräte-Software, Over-the-Air-Architekturen, Embedded-Entwicklung jenseits des Standards.
- Neue Fertigungsverfahren — Prozesse, die so noch nicht etabliert sind, inkl. Prototypen und Versuchsreihen.
Was in der Regel nicht zählt
- Serienanlauf und laufende Produktion nach bekanntem Muster.
- Reine Anpassung bestehender Komponenten an einen neuen Kunden ohne technische Unsicherheit.
- Werkzeug- und Anlagenpflege, Qualitätssicherung im Regelbetrieb.
Auch Zulieferer sind voll dabei
Förderfähig ist die eigene Entwicklungsarbeit — unabhängig davon, ob Sie an einen OEM oder an einen Tier-1 liefern. Entscheidend ist, dass Sie die technische Unsicherheit tragen, nicht die Position in der Lieferkette.
Kurzes Praxisbeispiel
Ein Zulieferer mit 15 Entwickler:innen arbeitet an einer neuen Leistungselektronik für E-Antriebe — mit offenem Ausgang bei Wirkungsgrad und Wärmeabfuhr. Rund 60 % der Jahresarbeit fließen in dieses und weitere unsichere Vorhaben. Bei 1,1 Mio € F&E-Personalkosten ergibt sich über die Gemeinkostenpauschale eine Bemessungsgrundlage von gut 790.000 € — als KMU rund 277.000 € Zulage pro Jahr.
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