Forschungszulage 2026 · FZulG

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Ihr Förderpotenzial prüfen.

Für Forschung und Entwicklung können Sie bis zu 35 % Ihrer förderfähigen Kosten zurückerhalten. Finden Sie heraus, welche Förderung für Ihr Unternehmen infrage kommt.

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bis 4,2 Mio €max. pro Jahr für KMU ab 2026
4 Jahrereguläre Festsetzungsfrist
Warum sich der Check lohnt

Förderung mit gesetzlichem Anspruch.

Gesetzlich geregelt

Wenn Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Förderung. Ein begrenzter Fördertopf steht dem nicht im Weg.

Ergebnisunabhängig

Auch ein gescheitertes Entwicklungsprojekt kann förderfähig sein. Die Zulage wird mit der Steuer verrechnet; ein Überschuss wird ausgezahlt.

Technologieoffen

Ob Software, Maschinenbau oder Medizintechnik: Entscheidend sind die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Ihrem Projekt.

Vorjahre mitprüfen

Auch Kosten aus früheren Jahren können berücksichtigt werden. Welche Jahre noch offen sind, hängt von den Antragsfristen ab.

35 %
Fördersatz für KMU
25 %
für größere Unternehmen
12 Mio €
max. Bemessungs­grundlage / Jahr
4 Jahre
reguläre Festsetzungsfrist
Transparent gerechnet

So berechnet sich Ihre Forschungszulage.

Ein Beispiel mit 500.000 € F&E-Personalkosten und Projektstart ab 2026. Hier kommen 20 % Gemeinkostenpauschale hinzu.

Bemessungsgrundlage
F&E-Personalkosten 500.000 €
+20 %
F&E-Personalkosten 500.000 € 20 % Gemeinkostenpauschale +100.000 €
= Bemessungsgrundlage 600.000 €
Ihre Zulage / Jahr
210.000 €
Schätzspanne ca. 179.000 €241.000 €

Beispiel für ein begünstigtes, ab 2026 gestartetes Projekt. Der KMU-Satz setzt die EU-KMU-Einstufung voraus. Auftragsforschung und Eigenleistungen sind hier nicht enthalten. Grundlage: FZulG §§ 3–4.

Zurückliegende Jahre

Auch frühere Entwicklungskosten zählen.

2026 sind bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr regulär die Jahre ab 2022 offen. Bereits gestellte Anträge können die Frist beeinflussen.

Einzelfall prüfen
2020
regulär abgelaufen
2021
regulär abgelaufen
2022
rückwirkend offen
2023
rückwirkend offen
2024
rückwirkend offen
2025
rückwirkend offen
heute
2026
laufendes Jahr
2022 im Blick behalten: Die reguläre Frist endet am 31. Dezember 2026.

Stand September 2026. Die Darstellung zeigt Zeiträume, keine Förderhöhe. Abweichende Wirtschaftsjahre und bereits gestellte Anträge müssen gesondert geprüft werden.

So funktioniert's

Vom ersten Check zum Antrag.

01

Anspruch prüfen

Beantworten Sie fünf kurze Fragen. Ihre erste Schätzung sehen Sie direkt im Rechner, ohne Anmeldung.

02

Förderplan per E-Mail

Wenn Sie Unterstützung möchten, fordern Sie einen Förderplan an. Dafür geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und stimmen der Vermittlung an Beratungspartner zu.

03

Anspruch geltend machen

Sie entscheiden, ob Sie einen Beratungspartner beauftragen. Dieser unterstützt bei der BSFZ-Bescheinigung und dem Antrag beim Finanzamt.

Technologieoffen

Förderfähig in praktisch jeder Branche.

Von der Softwareschmiede bis zum Maschinenbauer — entscheidend ist eigene Entwicklungsarbeit, nicht die Branche.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Die wichtigsten Antworten zur Förderung und zum Anspruchs-Check.

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Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Sie wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Ein Überschuss wird erstattet.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Der Fördersatz beträgt 25 %, für KMU nach EU-Definition auf Antrag 35 %. Ab 2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio € pro Jahr. Für die KMU-Einstufung zählen neben der Beschäftigtenzahl auch Finanzdaten und Unternehmensverflechtungen.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Die reguläre Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr sind 2026 grundsätzlich die Jahre ab 2022 offen. Für ältere Jahre kommt es unter anderem auf bereits gestellte Anträge an.

Welche Unternehmen sind förderberechtigt?

Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und begünstigte Forschung und Entwicklung betreiben oder beauftragen. Auch Unternehmen ohne Gewinn können profitieren.

Lässt sich die Forschungszulage mit Programmen wie ZIM kombinieren?

Ja, aber nicht für dieselben Kosten. Nach § 7 FZulG kann die Forschungszulage neben anderen Förderungen für dasselbe Vorhaben gewährt werden; bereits anderweitig geförderte Aufwendungen dürfen jedoch nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen. Das ZIM nimmt seit dem 7. Juli 2026 zudem keine neuen Anträge mehr an — die Forschungszulage ist davon nicht betroffen.

Ist die Schätzung des Rechners verbindlich?

Nein. Der Rechner gibt eine erste Orientierung für 2026. Die BSFZ prüft, ob das Vorhaben begünstigt ist. Die Höhe der Zulage setzt das Finanzamt fest.

Was passiert, nachdem ich meinen Anspruch geprüft habe?

Ihr Ergebnis sehen Sie ohne Kontaktdaten. Für einen Förderplan können Sie anschließend eine Anfrage senden. Mit Ihrer Einwilligung werden Ihre Angaben an passende Beratungspartner weitergegeben. Eine Beauftragung ist freiwillig.