Forschungszulage für Softwareentwicklung: was wirklich als F&E zählt
Software ist förderfähig — aber nicht jede Zeile Code. Welche Arbeiten zählen, welche nicht, und wie Sie es sauber belegen.
Artikel lesen →Für Forschung und Entwicklung können Sie bis zu 35 % Ihrer förderfähigen Kosten zurückerhalten. Finden Sie heraus, welche Förderung für Ihr Unternehmen infrage kommt.
Wenn Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Förderung. Ein begrenzter Fördertopf steht dem nicht im Weg.
Auch ein gescheitertes Entwicklungsprojekt kann förderfähig sein. Die Zulage wird mit der Steuer verrechnet; ein Überschuss wird ausgezahlt.
Ob Software, Maschinenbau oder Medizintechnik: Entscheidend sind die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Ihrem Projekt.
Auch Kosten aus früheren Jahren können berücksichtigt werden. Welche Jahre noch offen sind, hängt von den Antragsfristen ab.
Ein Beispiel mit 500.000 € F&E-Personalkosten und Projektstart ab 2026. Hier kommen 20 % Gemeinkostenpauschale hinzu.
Beispiel für ein begünstigtes, ab 2026 gestartetes Projekt. Der KMU-Satz setzt die EU-KMU-Einstufung voraus. Auftragsforschung und Eigenleistungen sind hier nicht enthalten. Grundlage: FZulG §§ 3–4.
2026 sind bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr regulär die Jahre ab 2022 offen. Bereits gestellte Anträge können die Frist beeinflussen.
Stand September 2026. Die Darstellung zeigt Zeiträume, keine Förderhöhe. Abweichende Wirtschaftsjahre und bereits gestellte Anträge müssen gesondert geprüft werden.
Beantworten Sie fünf kurze Fragen. Ihre erste Schätzung sehen Sie direkt im Rechner, ohne Anmeldung.
Wenn Sie Unterstützung möchten, fordern Sie einen Förderplan an. Dafür geben Sie Ihre Kontaktdaten ein und stimmen der Vermittlung an Beratungspartner zu.
Sie entscheiden, ob Sie einen Beratungspartner beauftragen. Dieser unterstützt bei der BSFZ-Bescheinigung und dem Antrag beim Finanzamt.
Von der Softwareschmiede bis zum Maschinenbauer — entscheidend ist eigene Entwicklungsarbeit, nicht die Branche.
Welche Projekte zählen und worauf es beim Antrag ankommt.
Software ist förderfähig — aber nicht jede Zeile Code. Welche Arbeiten zählen, welche nicht, und wie Sie es sauber belegen.
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Jetzt Anspruch prüfenDie Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Sie wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet. Ein Überschuss wird erstattet.
Der Fördersatz beträgt 25 %, für KMU nach EU-Definition auf Antrag 35 %. Ab 2026 liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 12 Mio € pro Jahr. Für die KMU-Einstufung zählen neben der Beschäftigtenzahl auch Finanzdaten und Unternehmensverflechtungen.
Ja. Die reguläre Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr sind 2026 grundsätzlich die Jahre ab 2022 offen. Für ältere Jahre kommt es unter anderem auf bereits gestellte Anträge an.
Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und begünstigte Forschung und Entwicklung betreiben oder beauftragen. Auch Unternehmen ohne Gewinn können profitieren.
Ja, aber nicht für dieselben Kosten. Nach § 7 FZulG kann die Forschungszulage neben anderen Förderungen für dasselbe Vorhaben gewährt werden; bereits anderweitig geförderte Aufwendungen dürfen jedoch nicht in die Bemessungsgrundlage einfließen. Das ZIM nimmt seit dem 7. Juli 2026 zudem keine neuen Anträge mehr an — die Forschungszulage ist davon nicht betroffen.
Nein. Der Rechner gibt eine erste Orientierung für 2026. Die BSFZ prüft, ob das Vorhaben begünstigt ist. Die Höhe der Zulage setzt das Finanzamt fest.
Ihr Ergebnis sehen Sie ohne Kontaktdaten. Für einen Förderplan können Sie anschließend eine Anfrage senden. Mit Ihrer Einwilligung werden Ihre Angaben an passende Beratungspartner weitergegeben. Eine Beauftragung ist freiwillig.