Forschungszulage 2026: die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die Forschungszulage ist in zwei Reformschritten spürbar ausgebaut worden. Wer die neuen Werte kennt, lässt 2026 weniger Geld liegen — vor allem dank der neuen Gemeinkostenpauschale.
Zwei Gesetze haben die Forschungszulage in kurzer Folge erweitert: das Wachstumschancengesetz (verkündet 27.03.2024) und das steuerliche Investitionssofortprogramm (verkündet 18.07.2025, in Kraft ab 01.01.2026). Das Ergebnis ist eine der attraktivsten F&E-Förderungen, die Deutschland je hatte.
Das hat sich geändert
- Bemessungsgrundlage auf 12 Mio € erhöht — für Aufwendungen ab 2026. Das hebt die maximale Zulage auf bis zu 4,2 Mio € (KMU) bzw. 3 Mio € (größere Unternehmen).
- Neue Gemeinkostenpauschale von 20 % — auf die förderfähigen Personalkosten kommen pauschal 20 % obendrauf, ohne Einzelnachweis. Aus 500.000 € werden so 600.000 € Bemessungsgrundlage.
- Eigenleistung: 100 € statt 70 € pro Stunde — die Arbeitszeit von Inhaber:innen wird höher angesetzt (max. 40 Std/Woche).
- Auftragsforschung: 70 % statt 60 % des Rechnungsbetrags anrechenbar.
- KMU-Bonus — kleine und mittlere Unternehmen können einen erhöhten Fördersatz von 35 % geltend machen.
Was das für Ihre Zulage bedeutet
Vor allem die Gemeinkostenpauschale wirkt direkt: Sie erhöht jede Bemessungsgrundlage um ein Fünftel — und damit die Auszahlung. Bei 500.000 € F&E-Personalkosten sind das allein durch die Pauschale rund 35.000 € mehr Zulage pro Jahr (KMU).
Pro Jahr gelten die jeweiligen Regeln
Die Werte gelten je nach Entstehungszeitpunkt der Aufwendungen. Wer rückwirkend ab 2020 beantragt, rechnet frühere Jahre nach den damals gültigen Sätzen — die genaue Zuordnung übernimmt ein:e Berater:in. Mehr: rückwirkend beantragen.
Mit den neuen Werten rechnen
Der Rechner nutzt die aktuellen 2026-Konstanten und schätzt Ihr Förderpotenzial in 60 Sekunden als Spanne.
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