Förderung für Start-ups: Forschungszulage, ZIM und EXIST im Vergleich

Drei Instrumente, drei Phasen: EXIST hilft vor der Gründung, ZIM finanziert einzelne Entwicklungsprojekte, die Forschungszulage läuft dauerhaft mit — und zahlt auch in der Verlustphase bar aus. Wer gründet, sollte wissen, welches davon wann greift und welches sich kombinieren lässt.

Start-ups stecken früh viel Geld in Entwicklung — und schreiben dabei meist erst einmal Verluste. Klassische steuerliche Vorteile laufen in dieser Phase ins Leere, weil schlicht kein Gewinn da ist, von dem sich etwas absetzen ließe. Die Forschungszulage funktioniert genau andersherum: Sie kommt auch dann an, wenn die Steuerlast bei null liegt. Deshalb steht sie in diesem Vergleich vorn — die anderen beiden Programme haben ihren Platz, aber einen engeren.

Die drei Wege im Überblick

ForschungszulageZIM-FörderungEXIST-Gründungsstipendium
Wofürlaufende eigene F&E im Unternehmenein abgegrenztes FuE-ProjektVorbereitung der Gründung aus der Hochschule
Werjedes in Deutschland steuerpflichtige UnternehmenMittelstand bis 500 bzw. 1.000 BeschäftigteGründungsteams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, max. 3 Personen
Phaseab dem ersten Entwicklungsjahr, auch rückwirkend ab 2020vor Projektbeginn zu beantragenvor der Gründung
FormRechtsanspruch, Anrechnung auf die Steuer, Rest wird ausgezahltZuschuss nach Ermessen, kein AnspruchStipendium plus Sach- und Coachingmittel
Höhe25 %, für KMU 35 % der förderfähigen Aufwendungen25–60 % je nach Größe und Projektform1.000–3.000 € je Person und Monat, 12 Monate
Status 09/2026läuftbefristeter Antragsstopp seit 7.7.2026läuft

Der wichtigste Unterschied steckt in der Zeile „Form”: Nur die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch. ZIM und EXIST hängen an Haushaltsmitteln und an einer Bewilligungsentscheidung — beim ZIM-Förderprogramm ist genau das seit Juli 2026 zum Engpass geworden.

Bar ausgezahlt — Förderung auch ohne Gewinn

Die Forschungszulage wird auf die Ertragsteuer angerechnet. Ist sie höher als die festgesetzte Steuer — bei einem Start-up in der Verlustphase oft null — wird der übersteigende Betrag erstattet und ausgezahlt. Aus der „Steuergutschrift” wird so eine echte Liquiditätsspritze, die direkt die Cash-Burn-Rate senkt.

Für junge Unternehmen ist das der entscheidende Unterschied zu vielen anderen Instrumenten: Man muss nicht erst profitabel sein, um zu profitieren.

35 % für KMU — und das sind Start-ups fast immer

Der Fördersatz richtet sich nach der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU, in der Regel unter 250 Mitarbeitende) erhalten 35 %, größere Unternehmen 25 %. Junge Unternehmen fallen praktisch immer in die KMU-Kategorie — und damit in den höheren Satz.

Gerechnet wird so: Auf die förderfähigen F&E-Personalkosten kommen pauschal 20 % Gemeinkosten obendrauf (für Projekte ab 2026), das ergibt die Bemessungsgrundlage. Darauf wirken die 35 %. Beispiel: 300.000 € F&E-Personalkosten → 360.000 € Bemessungsgrundlage → 126.000 € Forschungszulage pro Jahr, ausgezahlt unabhängig vom Gewinn.

Was junge Unternehmen erfüllen müssen

Anspruchsberechtigt ist jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen — jede Rechtsform, ohne Gewinnhistorie: GmbH, UG, GbR, Einzelunternehmen. Entscheidend ist nicht die Bilanz, sondern das Vorhaben. Förderfähig ist Entwicklung, die

  • neuartig ist (zielt auf neue Lösungen, nicht auf Routine),
  • technisch ungewiss ist (der Weg zum Ziel ist anfangs offen) und
  • systematisch betrieben wird (geplant, dokumentiert).

Gerade Start-ups erfüllen das oft im Kerngeschäft — sie entwickeln per Definition etwas, das es so noch nicht gibt.

Auch die ersten Jahre zählen

Förderfähig sind Vorhaben ab dem 1.1.2020. Wer erst jetzt prüft, kann die Zulage für mehrere zurückliegende Jahre gebündelt nachholen — bei jungen Unternehmen oft die komplette bisherige Entwicklungszeit. Mehr dazu: rückwirkend beantragen.

Kurzes Praxisbeispiel

Ein SaaS-Start-up mit sechs Entwickler:innen steckt im ersten vollen Jahr rund 400.000 € Personalkosten in die Entwicklung seiner Plattform — und schreibt erwartungsgemäß Verluste. Über die Gemeinkostenpauschale ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 480.000 €, als KMU also rund 168.000 € Forschungszulage — bar aufs Konto, obwohl noch keine Steuer anfällt.

EXIST: Geld fürs Gründen, nicht für die Firma

EXIST ist im Vergleich der Sonderfall — es fördert Personen, nicht Unternehmen, und es endet dort, wo die anderen beiden anfangen. Das EXIST-Gründungsstipendium richtet sich an Gründungsteams aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die eine technologieorientierte Idee bis zur Gründung ausarbeiten. Gefördert werden nach Angaben des Projektträgers je nach Qualifikation 3.000 € (promoviert), 2.500 € (Hochschulabschluss), 2.000 € (anerkannter Berufsabschluss) oder 1.000 € (Studierende) pro Person und Monat, dazu 150 € je Kind, Sachausgaben bis 10.000 € (Einzelgründung) beziehungsweise 30.000 € (Team) und 5.000 € für Coaching — für zwölf Monate, für Teams von maximal drei Personen.

Entscheidend für die Abgrenzung: Bereits gegründete, laufende Unternehmen werden über das Gründungsstipendium nicht gefördert. Wer schon eine GmbH oder UG hat und entwickelt, ist bei der Forschungszulage richtig — und braucht dafür weder eine Hochschulanbindung noch ein Auswahlverfahren.

Die Reihenfolge, die für junge Unternehmen funktioniert

  1. Vor der Gründung, mit Hochschulhintergrund: EXIST prüfen. Das Stipendium finanziert die Zeit bis zum tragfähigen Geschäftsmodell.
  2. Ab der ersten Entwicklungsstunde im eigenen Unternehmen: Stunden sauber erfassen und die Forschungszulage für jedes Wirtschaftsjahr holen — auch für die Jahre, die schon vorbei sind.
  3. Für ein größeres, klar abgegrenztes Vorhaben mit Partner: ZIM einplanen, sobald die Antragsannahme wieder läuft. Denken Sie daran, dass der Antrag vor dem Projektstart eingehen muss.

Kombinieren lässt sich das, solange nicht dieselben Kosten zweimal gefördert werden: Nach § 7 FZulG darf die Forschungszulage neben anderen Förderungen für dasselbe Vorhaben gewährt werden, aber nicht für Aufwendungen, die bereits aus einem anderen Programm bezuschusst wurden. Praktisch heißt das: eine Kostenstelle je Programm, saubere Stundenzuordnung, keine Mischkalkulation.

Häufige Fragen zur Start-up-Förderung

Welche Förderung bekomme ich beim Gründen ohne Hochschulbezug?

EXIST scheidet dann aus. Übrig bleiben die Forschungszulage für die eigene Entwicklung, Landesprogramme und — für abgegrenzte Vorhaben — das ZIM, sobald es wieder Anträge annimmt. Die Forschungszulage ist dabei die einzige Option ohne Auswahlverfahren.

Bekomme ich die Forschungszulage auch ohne Gewinn?

Ja. Die Zulage wird auf die festgesetzte Ertragsteuer angerechnet; ist sie höher als die Steuer, wird der übersteigende Betrag erstattet und ausgezahlt. In der Verlustphase kommt die Förderung damit vollständig als Liquidität an.

Ab welcher Größe lohnt sich der Aufwand?

Es gibt keine Mindestsumme. Schon ein Zweipersonen-Team mit 120.000 € F&E-Personalkosten kommt über die Gemeinkostenpauschale auf 144.000 € Bemessungsgrundlage und damit auf rund 50.000 € Zulage im Jahr. Auch die eigenen Stunden der Gründer:innen zählen mit 100 € je Stunde, gedeckelt auf 40 Stunden pro Woche.

Kann ich als UG oder GbR beantragen?

Ja. Anspruchsberechtigt ist jede Rechtsform, solange das Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig ist. Welche Rolle die Rechtsform bei der Abrechnung spielt, klärt der Beitrag GmbH oder Einzelunternehmen.

Was ist mit den Jahren vor der ersten Prüfung?

Die sind meist der größte Posten. Förderfähig sind Vorhaben ab dem 01.01.2020, und die vierjährige Festsetzungsfrist erlaubt es, mehrere Wirtschaftsjahre gebündelt nachzuholen: rückwirkend beantragen.

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Stand: September 2026. Angaben nach FZulG, der ZIM-Förderrichtlinie vom 28.11.2024 und den Programmangaben zum EXIST-Gründungsstipendium (exist.de / Projektträger Jülich) — ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die jeweils geltenden Texte der zuständigen Stellen.