ZIM-Förderung: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand erklärt
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das große technologieoffene Zuschussprogramm des Bundes für Forschung und Entwicklung im Mittelstand. Seit dem 7. Juli 2026 nimmt es allerdings keine neuen Anträge mehr an. Was ZIM fördert, wie viel dabei herauskommt — und was Unternehmen in der Zwischenzeit trotzdem holen können.
Zwei Instrumente, zwei Logiken: Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch, den Sie nach dem Wirtschaftsjahr über das Finanzamt holen. Die ZIM-Förderung ist ein Zuschuss, den Sie vor Projektbeginn beantragen und auf den es keinen Anspruch gibt — bewilligt wird nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Genau das ist 2026 zum Problem geworden.
Aktueller Stand: befristeter Antragsstopp seit 7. Juli 2026
Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt das ZIM keine neuen Förderanträge mehr an. Der Grund ist ausdrücklich kein inhaltlicher, sondern ein haushaltspolitischer: Die Nachfrage ist seit dem vierten Quartal 2025 stark gestiegen, die verfügbaren Mittel reichen nicht. Die Möglichkeit dazu steht in der Förderrichtlinie selbst — der Zuwendungsgeber darf kurzfristig Fördersätze senken, die Zahl der Bewilligungen begrenzen oder die Annahme neuer Anträge befristet aussetzen.
Was das praktisch heißt:
- Neue Anträge und Projektskizzen werden für alle Projektformen nicht mehr angenommen.
- Ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen — die laufen weiter, etwa die deutsch-französische, die deutsch-schwedische und die deutsch-taiwanesische Ausschreibung mit Fristen im Herbst 2026.
- Bereits eingereichte Anträge werden weiter beschieden, soweit sie die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind.
- Auf laufende, bewilligte Vorhaben hat der Stopp keine Auswirkung; Auszahlungen und Abrechnung gehen normal weiter.
Über die Wiederaufnahme wird abhängig von den Haushaltsmitteln für 2027 entschieden, die im Bundeshaushalt 2027 festgelegt werden. Angestrebt wird eine Aufhebung Anfang 2027 — eine Zusage ist das nicht.
Was Sie jetzt trotzdem tun können
Die Forschungszulage ist von alldem nicht betroffen. Sie ist ein Rechtsanspruch nach dem FZulG, kein Fördertopf mit Budgetdeckel — und sie lässt sich sogar für zurückliegende Wirtschaftsjahre nachholen. Wer sein Entwicklungsprojekt gerade nicht über das ZIM-Förderprogramm finanzieren kann, sollte zuerst dort nachsehen: rückwirkend beantragen.
Was das ZIM-Förderprogramm fördert
ZIM steht für marktorientierte Forschung und Entwicklung im Mittelstand — ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien oder Branchen. Antragsteller wählen die Projektform frei:
FuE-Einzelprojekte. Ein Unternehmen entwickelt allein. Klassischer Fall: ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder eine neue technische Dienstleistung mit erkennbarem Marktpotenzial.
FuE-Kooperationsprojekte. Entweder mindestens zwei Unternehmen oder mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Forschungseinrichtung. Kooperationen mit ausländischen Partnern sind möglich und werden höher gefördert. Wichtig: Partner- oder verbundene Unternehmen dürfen nicht miteinander kooperieren — die Richtlinie schließt das ausdrücklich aus.
Innovationsnetzwerke. Mindestens sechs Unternehmen (international: vier plus zwei ausländische Partner) plus eine Netzwerkmanagementeinrichtung. Gefördert wird hier vor allem die Managementleistung in zwei Phasen: Konzeption und technologische Roadmap in Phase 1, Umsetzung in Phase 2.
Dazu kommen zwei Bausteine rund um ein FuE-Vorhaben: Durchführbarkeitsstudien vor dem eigentlichen Projekt und Leistungen zur Markteinführung danach — Letztere flexibel bis zu 18 Monate nach erfolgreichem Projektabschluss.
Fördersätze und Obergrenzen
Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung. Der Fördersatz hängt von der Unternehmensgröße und von der Projektform ab — Kooperation zahlt sich messbar aus, internationale Kooperation noch mehr:
| Unternehmensgröße | Einzelprojekt | Kooperation national | Kooperation international |
|---|---|---|---|
| Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen | 45 % | 55 % | 60 % |
| Kleine junge Unternehmen (Gründung ≤ 10 Jahre) | 45 % | 50 % | 60 % |
| Kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte) | 40 % | 45 % | 55 % |
| Mittlere Unternehmen (50 bis < 250 Beschäftigte) | 35 % | 40 % | 50 % |
| Weitere mittelständische Unternehmen (< 500 Beschäftigte) | 25 % | 30 % | 40 % |
Nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner werden mit 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, sofern sie sich das Recht auf Veröffentlichung ihrer Ergebnisse vorbehalten.
Die zweite Grenze sind die anrechenbaren Kosten, denn der Fördersatz wirkt nur auf sie:
| Baustein | Obergrenze |
|---|---|
| FuE-Einzelprojekt | bis 690.000 € zuwendungsfähige Kosten je Unternehmen |
| Teilprojekt in einer Kooperation | bis 560.000 € je Unternehmen |
| Forschungseinrichtung im Verbund | bis 280.000 € je Projekt |
| Kooperationsprojekt gesamt | max. 3.000.000 € Zuwendung |
| Durchführbarkeitsstudie | bis 125.000 € je Unternehmen (Gesamtstudie 250.000 €), Satz 70 % / 60 % / 50 % |
| Leistungen zur Markteinführung | bis 100.000 € je gefördertem FuE-Projekt, Satz 50 % |
| Netzwerkmanagement national | insgesamt bis 490.000 €, Phase 1 max. 210.000 € |
| Netzwerkmanagement international | insgesamt bis 600.000 €, Phase 1 max. 260.000 € |
Ein kleines Unternehmen mit einem nationalen Kooperationsprojekt kommt damit auf höchstens 560.000 € × 45 % = 252.000 € Zuschuss für sein Teilprojekt. Pro Unternehmen sind maximal zwei FuE-Bewilligungen innerhalb von zwölf Monaten möglich. Bei den Personalkosten sind Gehälter bis 150.000 € je Person und Jahr anrechenbar, Gemeinkosten pauschal bis 35 % der Personaleinzelkosten.
Alle Werte stammen aus der Förderrichtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)” vom 28. November 2024, in Kraft seit 1. Januar 2025 und befristet bis 30. Juni 2027.
Wer Anträge stellen darf
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland:
- KMU im Sinne der EU-Definition (Anhang I AGVO),
- weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten (inklusive verbundener und Partnerunternehmen),
- Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten, wenn sie mit einem geförderten KMU kooperieren.
Dazu kommen Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner. Das ZIM ist damit deutlich enger zugeschnitten als die Forschungszulage, die jedem in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offensteht — unabhängig von Größe und Rechtsform.
Der Antragsweg
Anträge laufen digital über die Förderzentrale Deutschland; welcher Projektträger für Ihre Projektform zuständig ist, steht auf zim.de. Für Kooperationsprojekte ist das die AiF Projekt GmbH — dasselbe Haus, das im Auftrag des Bundes auch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage mitbetreibt. Innovationsnetzwerke betreut die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Zum Antrag gehören unter anderem das Antragsformular mit Darstellung des Antragstellers, ein Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung, eine Erklärung zum Anreizeffekt, die Auflistung der Förderungen der letzten drei Jahre, die inhaltliche Projektdarstellung mit Arbeitsablaufplanung, die Kostenuntersetzung samt Finanzierung des Eigenanteils — und ein Markteinführungskonzept. Bei Kooperationen sollen die Anträge aller Partner innerhalb von zwei Wochen eingehen.
Der entscheidende formale Unterschied zur Forschungszulage: Wer vor dem bestätigten Antragseingang mit dem Projekt beginnt oder die Kooperationsverträge rechtskräftig abschließt, ist von der Förderung ausgeschlossen. Beim ZIM kommt der Antrag zuerst, das Projekt danach.
ZIM und Forschungszulage kombinieren — was geht, was nicht
Die Ausgangslage im Gesetz ist klar: Nach § 7 Absatz 1 FZulG kann die Forschungszulage neben anderen Förderungen oder staatlichen Beihilfen für dasselbe Vorhaben gewährt werden. § 7 Absatz 2 FZulG zieht die Grenze: Förderfähige Aufwendungen dürfen nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden, soweit sie im Rahmen anderer Förderungen oder staatlicher Beihilfen gefördert wurden oder werden. Die dafür nötigen Angaben gehören nach § 7 Absatz 3 FZulG in den Antrag beim Finanzamt.
Auf einen Nenner gebracht: Dasselbe Vorhaben ja — dieselben Kosten nein. Wer 100.000 € Entwicklerlohn über ZIM bezuschusst bekommt, darf genau diese 100.000 € nicht noch einmal in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage stecken.
Zwei Punkte, die man dabei nicht überlesen sollte:
- Die ZIM-Richtlinie schließt eine Förderung aus, wenn das Projekt im Rahmen anderer FuE-Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird (Nummer 4.5.2 Buchstabe a); ausgenommen sind Kredit- und Beteiligungsprogramme. Wie diese Klausel im Verhältnis zur steuerlichen Forschungszulage angewandt wird, ist eine Frage der Auslegung im Einzelfall — klären Sie eine geplante Doppelnutzung deshalb vorab mit dem zuständigen Projektträger und Ihrer Steuerberatung, schriftlich.
- Über allem steht die beihilferechtliche Obergrenze: Nach § 4 Absatz 3 FZulG darf die Summe der für ein FuE-Vorhaben gewährten staatlichen Beihilfen einschließlich der Forschungszulage 15 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben nicht überschreiten.
Wer beides nutzen will, braucht deshalb vor allem eines: eine saubere, prüffeste Kostentrennung je Mitarbeiter und Stunde. Wie so eine Dokumentation aussieht, zeigt der Beitrag zur F&E-Dokumentation.
Wann ZIM, wann Forschungszulage, wann beides
| ZIM-Förderung | Forschungszulage | |
|---|---|---|
| Charakter | Zuschuss nach Ermessen, kein Rechtsanspruch | Rechtsanspruch nach FZulG |
| Budget | begrenzte Haushaltsmittel, aktuell Antragsstopp | kein Budgetdeckel |
| Zeitpunkt | Antrag vor Projektbeginn | Antrag nach dem Wirtschaftsjahr, auch rückwirkend ab 2020 |
| Wer | Mittelstand bis 500 bzw. 1.000 Beschäftigte | jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen |
| Höhe | 25–60 % je nach Größe und Projektform, gedeckelte Kostenbasis | 25 %, für KMU 35 % auf bis zu 12 Mio. € Bemessungsgrundlage |
| Aufwand | Antragsverfahren mit Markteinführungskonzept, Zwischen- und Verwendungsnachweisen | BSFZ-Bescheinigung plus Festsetzungsantrag beim Finanzamt |
| Auszahlung | projektbegleitend nach Mittelanforderung | nach Festsetzung, auch bei Verlust als Erstattung |
Als Faustregel:
- ZIM, wenn ein größeres, noch nicht begonnenes Vorhaben ansteht, Sie einen Partner oder eine Forschungseinrichtung an Bord haben und die Vorlaufzeit für ein Antragsverfahren aufbringen können — sobald die Antragsannahme wieder läuft.
- Forschungszulage, wenn Sie schon entwickeln, die Entwicklung fortlaufend betreiben oder zurückliegende Jahre nachholen wollen. Sie ist der planbare Teil der Förderung, weil sie nicht von Haushaltsentscheidungen abhängt.
- Beides, wenn sich Kostenblöcke sauber trennen lassen — typisch: der ZIM-geförderte Teil des Vorhabens auf der einen, die restlichen F&E-Personalkosten und die Auftragsforschung auf der anderen Seite.
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Anspruch prüfen →Häufige Fragen zur ZIM-Förderung
Kann ich aktuell einen ZIM-Antrag stellen?
Nur mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler oder multilateraler Ausschreibungen. Alle anderen Anträge und Projektskizzen werden seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nicht mehr angenommen.
Wie lange gilt der Antragsstopp?
Das ist offen. Entschieden wird abhängig von den Haushaltsmitteln für 2027; angestrebt wird eine Aufhebung Anfang 2027.
Wie hoch ist die ZIM-Förderung maximal?
Für ein Einzelprojekt sind bis zu 690.000 € an Kosten anrechenbar, in einer Kooperation 560.000 € je Unternehmen. Bei einem Fördersatz von 45 % ergibt das rund 252.000 € Zuschuss je Teilprojekt; die Zuwendung für ein gesamtes Kooperationsprojekt ist auf 3 Mio. € begrenzt.
Kann mein Unternehmen ZIM und Forschungszulage gleichzeitig nutzen?
Nach § 7 FZulG darf die Forschungszulage neben anderen Förderungen gewährt werden, aber nicht für dieselben Aufwendungen. Zusätzlich enthält die ZIM-Richtlinie eine eigene Ausschlussklausel zu anderen FuE-Förderungen des Bundes. Lassen Sie die konkrete Konstellation vor der Antragstellung von Projektträger und Steuerberatung bestätigen.
Ist mein Unternehmen zu groß für ZIM?
Wenn Sie mit verbundenen Unternehmen mehr als 500 Beschäftigte haben, kommen Sie nur noch über eine Kooperation mit einem geförderten KMU infrage — und ab 1.000 Beschäftigten gar nicht mehr. Die Forschungszulage kennt diese Grenze nicht.
Lohnt sich der Aufwand für ein Einzelprojekt?
Rechnen Sie beides gegeneinander: Ein ZIM-Einzelprojekt bringt einem kleinen Unternehmen maximal 276.000 € (690.000 € × 40 %) einmalig für ein abgegrenztes Vorhaben. Die Forschungszulage greift dagegen jedes Jahr auf alle förderfähigen F&E-Aufwendungen zu. Der Rechenweg dazu zeigt, welcher Betrag bei Ihnen zusammenkommt.
Stand: September 2026. Angaben nach der Förderrichtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)” vom 28.11.2024 (BAnz), den Hinweisen auf zim.de und foerderinfo.bund.de sowie dem FZulG — ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Richtlinien- und Gesetzestexte und die Entscheidungen der zuständigen Stellen.